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Kulturelle Vielfalt wird zur gesellschaftlichen Normalität.
Anderssein darf nicht beängstigend gesehen werden, sondern vielmehr als Normalität und Bereicherung begriffen werden.
Für die Eingliederung fremdsprachiger Schüler gilt an unserer Schule die entsprechende Eingliederungsverordnung (EinglV) vom 25.02.2014 als Rechtsgrundlage.
Die Förderung der Schüler gemäß den §§5 und 6 erfolgt nach Feststellung der Lernausgangslage unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung in der deutschen Sprache und auf der Grundlage individueller Förderpläne.
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Förderkurse
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Die Themen und Inhalte der Förderkurse können Sie in unserem Förderkonzept nachlesen.
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Integration
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Lerndokumentation