Mittagessen in der Schule - ein Handlungsleitfaden (Änderung für Hortkinder!)

5. Oktober 2017
  • Information der Verwaltung zum Mittagessen in der Schule:

    (1) Für Kinder, die nur in die Schule, nicht aber in den Hort gehen, ändert sich gar nichts. Die Eltern schließen einen Vertrag mit dem Caterer ab. Eltern bezahlen pro Essen weiterhin 2,05 Euro. Die restlichen Kosten trägt die Gemeinde. Der Caterer rechnet die Essen monatlich (per Rechnung) ab.

    (2) Kinder, die auch in den Hort gehen, sind damit für das Mittagessen angemeldet. Die Eltern sind mit Abschluss des Betreuungsvertrags gebührenpflichtig. Im Schuljahr 2017/18 beträgt die Kostenbeteiligung der Eltern 2,05 Euro pro Essen. Die restlichen Kosten trägt die Gemeinde.

    Die Eltern erhalten einen Bescheid über eine monatlich per jederzeit widerrufbarem SEPA-Mandat zu entrichtende Pauschale in Höhe von 43,05 Euro. Einmal im Jahr wird abgerechnet: Zum 28. Februar des Folgejahres erhalten die Eltern zu viel entrichtete Kostenbeiträge zurück.

    Es ist wichtig, dass die Eltern der Gemeindeverwaltung das SEPA-Mandat aushändigen. Sollten Eltern sich weigern, wird der Gemeinde am Ende leider nichts anderes übrig bleiben, als den jeweiligen Betreuungsvertrag zu kündigen.

    Kostenbeiträge erhalten Eltern nur zurück, wenn sie ihr Kind ordnungsgemäß vom Essen abgemeldet haben. Das tägliche Abmeldeverfahren läuft wie bisher: Wenn das Kind nicht mitessen soll, muss es beim Caterer bis um 7:45 Uhr abgemeldet werden. Ansonsten müssen die Eltern den Kostenbeitrag für das Essen entrichten.

    Aufgrund des An- und Abmeldeverfahrens über den Caterer brauchen die Kinder weiterhin eine Kundenkarte vom Caterer. Beim Caterer bezahlen müssen die Eltern aber nur noch die eventuelle Teilnahme am Frühstück.

    (3) Kinder, die auch in den Hort gehen, können auf Antrag der Eltern weiterhin direkt durch den Caterer versorgt werden – so wie hier unter (1) beschrieben und ohne den „Umweg“ über die Gemeindeverwaltung.  Dafür müssen die Eltern bei der Gemeindeverwaltung die Befreiung von der Gebührenpflicht beantragen.

    Dies muss schriftlich und unter Bezugnahme auf § 2 (5) der Satzung über die  Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Mittagessenversorgung in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Grünheide (Mark) geschehen. Eine mögliche Formulierung für die Befreiung von der Gebührenpflicht finden Sie HIER zum Download.

    Sollten die Eltern davon Gebrauch machen, wird es keinen Bescheid über 43,05 Euro und keine jährliche Abrechnung durch die Gemeinde geben. Soll das Kind trotzdem am Mittagessen teilnehmen, müssen die Eltern – so wie bisher – einen Vertrag mit dem Caterer abschließen und bekommen, wie in (1) beschrieben, eine monatliche Abrechnung.

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