-
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Was ist das BuT?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ermöglichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien, kostenpflichtige Bildungs- und Freizeitangebote zu nutzen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren Eltern/Sorgeberechtigte folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Was kann gefördert werden?
- eintägige Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- persönlicher Schulbedarf (174 € pro Schuljahr: 116 € erstes Halbjahr, 58 € zweites Halbjahr)
- Schülerbeförderung
- angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Mittagessen in der Schule)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (monatlich 15 € für z.B. Vereinsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Ferienfahrten)
-
Antragsformulare BuT
Um diese Leistungen zu beziehen, ist im Vorfeld ein entsprechender Antrag an den Landkreis Oder-Spree erforderlich.
-
Lernmittelfreiheit
Was ist Lernmittelfreiheit?
Das System der Lernmittelfreiheit ist eine Kombination aus kostenfreier Schulbuchausleihe (finanziert vom kommunalen Schulträger) und dem Erwerb von Eigentum durch die Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern/Sorgeberechtigte.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburgs hat in der Lernmittelverordnung die jährlich zu leistenden Eigenanteile der Eltern/Sorgeberechtigten festgelegt, für die sie Schulbücher kaufen müssen.
Die Höhe des Eigenanteils beträgt jährlich in allgemeinbildenden Schulen:
- Jahrgangsstufen 1 bis 4: 12 Euro
- Jahrgangsstufen 5 und 6: 25 Euro
Arbeitshefte, Arbeitsblätter sind NICHT der Lernmittelfreiheit unterstellt. Diese Kosten müssen selbst getragen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
Wichtig ist, dass die Schülerin oder der Schüler selbst Empfänger einer dieser Leistungen ist.
Ebenfalls anspruchsberechtigt sind:
- Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern
Diesen Familien steht eine Ermäßigung des Eigenanteils um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind zu. Voraussetzung dafür ist, dass mind. drei Kinder eine Schule besuchen (Schulbescheinigung erforderlich).
Was kann gefördert werden?
Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderung des vollen Eigenanteils oder des ermäßigten Eigenanteils erfolgen.
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch der vorgeschriebene Eigenanteil.
Wenn Ihr Kind zum 1. August des betreffenden Schuljahres einer der o.g. Leistungen bezieht, können Sie das Antragsformular auf Erstattung und die Betroffeneninformationen ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat der Schule abgeben bzw. per E-Mail senden.
Die entsprechenden Leistungsbescheide sind dem Antrag in Kopie beizufügen. Die Quittungen/Kassenbelege der gekauften Schulbücher bitte im Original beifügen.
Wenn Sie mehr als zwei schulpflichtige Kinder haben, ermäßigt sich der Eigenanteil für das dritte und jedes weitere Kind jeweils um die Hälfte. Hier ist eine Erstattung auch ohne Erhalt der o.g. Leistungen möglich. Reichen Sie hierfür bitte das Antragsformular auf Ermäßigung und die Betroffeneninformationen im Sekretariat der Schule ein bzw. senden es per E-Mail. Zusätzlich ist eine Schulbescheinigung aller Kinder notwendig.
Die Festsetzung bzw. Auszahlung der Zuwendung erfolgt über den Schulträger der Gemeinde Grünheide (Mark). Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Bescheid.
Der Antrag für die Lernmittelbefreiung/Ermäßigung muss jedes Jahr bis spätestens zum 30.09. eingereicht werden.