Schulkonferenz/ Hortausschuss

Ein gemeinsames Gremium von Schulkonferenz und Hortausschuss
  • Bedingung für eine wirkungsvolle Erziehungspartnerschaft und Zusammenarbeit von Kindern, Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen und Vertretern des Trägers einer Schule und einer Kindertagesstätte ist eine gute Kommunikation. Engagement und aktive Teilnahme am Entwicklungsprozess der Kinder sollen unterstützt und in den pädagogischen Prozess integriert werden.

    Der Hortausschuss in der Kindertagesstätte und die Schulkonferenz der Schule ist hierfür ein wichtiges Instrument und eröffnet Chancen der Teilhabe und der Mitverantwortung bei der Förderung von Kindern.

    Eine wesentliche Voraussetzung des Gelingens ist die Bereitschaft aller Beteiligten zur gegenseitigen Akzeptanz unterschiedlicher Kompetenzen, Sichtweisen und verschiedener Bedarfslagen, die in die Arbeit der Schulkonferenz und des Hortausschusses eingebracht werden. Die Beteiligten arbeiten vertrauensvoll zusammen.

    • Schulkonferenz

      Die Schulkonferenz fasst Beschlüsse zur Schule. Hierbei können Lehrer, Schulleitung, Eltern und Schüler ab der 4. Klassenstufe über Entscheidungen abstimmen und beeinflussen das schulische Geschehen.

    • Hortausschuss

      Der Hortausschuss fasst Beschlüsse zum Hortgeschehen. Kinder ab der 4. Klassenstufe, Erzieher, Eltern und Träger können hier über Entscheidungen abstimmen.

    • Kinder

      Als Erweiterung dürfen auch Kinder aktiv mitbestimmen und haben ein gleichstarkes Stimmrecht wie andere Gremienvertreter auch.

  • Im Jahr 2018 haben die Elternkonferenz, Schulkonferenz und der Hortausschuss die gemeinsame Gremienarbeit beschlossen und eine gemeinsame Geschäftsordnung verabschiedet. Diese Ausgestaltung der Gremienarbeit an unserer Schule befindet sich im Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Schulrätin.